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Umzugsrichtlinien für den „Großen Umzug“ am Fasentsamstag |
Bei unserem Umzug sollen sich die teilnehmenden Zünfte, Vereine und Gruppen der Bevölkerung und den Zuschauern präsentieren.
Die Zuschauer sollen mit närrischen Bräuchen und der Vielfalt der Kostüme unterhalten und keinesfalls belästigt werden.
Als Veranstalter gelten für uns strenge Auflagen, welche wir auch an die Teilnehmer weitergeben müssen.
- Durch die immer wieder vorkommenden Vorfälle bei Umzügen, insbesondere durch betrunkene Jugendliche, wird auch zur Deckung der immer weiter steigenden Kosten wieder Eintritt von 3,00€ pro Person für Zuschauer (Kinder unter 10 Jahren frei) erhoben. Umzugsteilnehmer sind davon ausgeschlossen.
- An der Umzugsstrecke werden zusätzlich zu unseren Ordnern eine Vielzahl von Security-Personal postiert. Weiterhin werden Jugenschutzteams der Fachstelle Sucht (HaLT-Teams) unterwegs sein.
- An der Umzugsstrecke ist der Ausschank, Abgabe und Verzehr von hochprozentigem Alkohol untersagt. Wir beteiligen uns am Alkoholpräventivkonzept „HaLt“, das vom Landkreis Rastatt finaziert wirr und möchten somit auch zu einem reibungslosen Verlauf der Veranstaltung beitragen.
- Alkoholabgabe an Kinder und Jugendliche ist strengstens untersagt!
- Aufgrund der Platzverhältnisse müssen Gruppen mit Umzugswagen bzw. Fahrzeugen bis spätestens 13.15 Uhr ihren Platz bei der Aufstellung eingenommen haben. Ein verspätetes Eintreffen hat den Auschluss am Umzug in den nächsten Jahren zur Folge.
- Die Lautstärke der Umzugswagen ist auf geringe Lautstärke zu begrenzen, da uns immer wieder Berschwerden seitens der Teilnehmer (insbesondere Guggenmusiken) als auch von Zuschauern zugetragen werden.
- Weiterhin ist nach dem Umzug für die Wagen und Fahrzeuge der Parkplatz vor der Halle vorgesehen. Der Ausschank sowie Verkauf, insbesondere von alkoholischen Getränken aus Umzugswagen bzw. Fahrzeugen ist verboten. Bei Nichteinhaltung erfolgt der sofortige Ausschluss. Eine Teilnahme in den Folgejahren ist ausgeschlossen. Weiterhin ist die Lautstärke der Musik auf ein Minimum zu begrenzen.
- Im Interesse der Zuschauer soll der Umzug zügig durchlaufen und die Gruppen nach Möglichkeit zusammenbleiben. Einzelvorführungen und -darstellungen sollten sich auf ein Mindestmaß beschränken. Bei Lücken muss unverzüglich aufgeschlossen werden.
- Im Umgang mit Zuschauern ist Vorsicht walten zu lassen, um Verletzungen und Sachbeschädigungen zu vermeiden. Die Zuschauer sollen mit Anstand behandelt werden und ihre Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt werden, d.h. das Fesseln mit Klebebändern und Kabelbindern, o.ä. ist verboten.
- Das Durchlaufen von Musikgruppen bzw. das Herumspringen zwischen Musikern ist zu unterlassen.
- Das Werfen von Konfetti ist untersagt. Sägemehl, Styropor, Reißwolf Abfälle (EDVPapierstreifen) und Stroh bzw. Heu sind ebenfalls verboten. Die durch das unsachgemäße Werfen von untersagten Stoffen entstehenden Kosten werden an die Verursacher weitergegeben! (Auszug aus den Genehmigungsauflagen zur Veranstaltung des Umzuges der Stadt Gaggenau).
- Das Hinterlassen von Müll (Verpackungsmaterial etc.) ist zu unterlassen.
- Am Umzug dürfen nur Fahrzeuge teilnehmen, für die eine ordnungsgemäße Haftpflichtversicherung besteht.
Für Umzugsfahrzeuge sind die allgemein bekannten Bestimmungen für Brauchtumsveranstaltungen
(Merkblatt über die Ausrüstung von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen) einzuhalten.
Mit der Teilnahme am Umzug werden diese anerkannt, beachtet und eingehalten.
Weiterhin ist folgendes einzuhalten:
- während der Veranstaltung gilt nur Schrittgeschwindigkeit
- durch Begleitpersonen (min. 2 Personen unmaskiert) oder technische Sicherheit muss gewährleistet sein, dass keine Personen zwischen Zugfahrzeug und Hänger geraten
- an den Außenseiten dürfen keine scharfkantigen oder sonstigen gefährlichen Teile hervorstehen
- für die äußere Sicherheit ist eine Seitenverkleidung notwendig, die etwa 20 cm über dem Boden endet und die Räder ggü. den Zuschauern sichert, diese muss kräftigem Druck standhalten.
- die Verkleidung muss so konzipiert sein, dass der Fahrzeuglenker auch dicht vor dem Fahrzeug befindliche Personen (insbesondere Kinder) erkennen vermag.
Bei Auffälligkeiten führt die Polizei stichprobenartig Alkoholkontrollen durch.
- Beim Abspielen von Musik durch teilnehmende Gruppen von Umzugswagen sowie Handwagen mit Musik ist durch diese selbst eine GEMA-Meldung durchzuführen. Der Veranstalter übernimmt keine GEMA-Kosten, die durch das Abspielen von Musik durch teilnehmende Gruppen entsteht.
- Den Anweisungen der vereinseigenen Ordner ist Folge zu leisten. Gruppen, welche sich nicht an die Umzugsrichtlinien und die Anweisungen der Ordner halten, werden von dem Umzug ausgeschlossen.
- Regressansprüche Dritter, die durch teilnehmende Gruppen verursacht werden, werden durch den Veranstalter direkt an die teilnehmende Gruppe weitergeleitet.
- Sollten auf Wagen und Fahrzeugen brennbare Materialien vorhanden sein, ist ein geeigneter und ausreichend dimensionierter Feuerlöscher mitzuführen.
- Weiterhin ist das Benutzen von Pyrotechnik, Schreckschusswaffen o.ä. sowie der Gebrauch von offenen/geschlossenen festen oder mobilen Feuerstätten verboten
Mit der Teilnahme am Umzug erkennen die Teilnehmer die Umzugsrichtlinien an. Jede Gruppe ist für sich selbst verantwortlich! Sollten Verfehlungen durch Umzugsteilnehmer bekannt werden, werden wir uns ein Veranstaltungs- und Hausverbot gegen die auffällige Gruppe/Zunft vorbehalten und dies auch auf unserer Internetseite veröffentlichen.
Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Auf Grund der Datenschutz-Grundverordnung zum Schutz personenbezogener Daten, weisen wir darauf hin, dass jede Person, die an unserer Veranstaltung teilnimmt, automatisch einwilligt, dass sie auf Fotos abgelichtet sein können, welche evtl. später auf verschiedenen Medien (z.B.: Zeitung, Internet, …) veröffentlicht werden.
Weiterhin sind Fotos bei der Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar. Eine Weiterverwendung dieser Fotos durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden.
Wir wünschen Euch allen eine schöne Fasent und ausgelassene Stunden bei unserem Umzug in Bad Rotenfels!
Eure Domänenwaldgeister!
Was ist zu beachten
beim Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen bei örtlichen
Brauchtumsveranstaltungen (Fasnet, Musik-, Heimat- und Gemeindefeste)?


