LogoDomaeneFarbegif

 Umzugsrichtlinien für den

„Großen Umzug“ am Fasentsamstag

 

Bei unserem Umzug sollen sich die teilnehmenden Zünfte, Vereine und Gruppen der Bevölkerung
und den Zuschauern präsentieren. Die Zuschauer sollen mit närrischen Bräuchen und der
Vielfalt der Kostüme unterhalten und keinesfalls belästigt werden.
Als Veranstalter gelten für uns strenge Auflagen, welche wir auch an die Teilnehmer weitergeben
müssen.

 

  • Durch die immer wieder vorkommenden Vorfälle bei Umzügen, insbesondere durch
    betrunkene Jugendliche, wird auch zur Deckung der immer weiter steigenden Kosten
    wieder Eintritt von 3,00€ pro Person für Zuschauer (Kinder unter 10 Jahren frei)
    erhoben. Umzugsteilnehmer sind davon ausgeschlossen.
  • An der Umzugsstrecke werden zusätzlich zu unseren Ordnern eine Vielzahl von
    Security-Personal postiert. Weiterhin werden Jugenschutzteams der Fachstelle Sucht
    (HaLT-Teams) unterwegs sein.
  • An der Umzugsstrecke ist der Ausschank, Abgabe und Verzehr von
    hochprozentigem Alkohol untersagt. Wir beteiligen uns am Alkoholpräventivkonzept
    „HaLt“, das vom Landkreis Rastatt finaziert wirr und möchten somit auch zu einem
    reibungslosen Verlauf der Veranstaltung beitragen.
  • Alkoholabgabe an Kinder und Jugendliche ist strengstens untersagt!
  • Aufgrund der Platzverhältnisse müssen Gruppen mit Umzugswagen bzw.
    Fahrzeugen bis spätestens 13.15 Uhr ihren Platz bei der Aufstellung
    eingenommen haben. Ein verspätetes Eintreffen hat den Auschluss am Umzug in
    den nächsten Jahren zur Folge.
  • Die Lautstärke der Umzugswagen ist auf geringe Lautstärke zu begrenzen, da
    uns immer wieder Berschwerden seitens der Teilnehmer (insbesondere
    Guggenmusiken) als auch von Zuschauern zugetragen werden.
  • Weiterhin ist nach dem Umzug für die Wagen und Fahrzeuge der Parkplatz vor der
    Halle vorgesehen. Der Ausschank sowie Verkauf, insbesondere von
    alkoholischen Getränken aus Umzugswagen bzw. Fahrzeugen ist verboten. Bei
    Nichteinhaltung erfolgt der sofortige Ausschluss. Eine Teilnahme in den
    Folgejahren ist ausgeschlossen. Weiterhin ist die Lautstärke der Musik auf ein
    Minimum zu begrenzen.
  • Im Interesse der Zuschauer soll der Umzug zügig durchlaufen und die Gruppen nach
    Möglichkeit zusammenbleiben. Einzelvorführungen und -darstellungen sollten sich auf
    ein Mindestmaß beschränken. Bei Lücken muss unverzüglich aufgeschlossen werden.
  • Im Umgang mit Zuschauern ist Vorsicht walten zu lassen, um Verletzungen und Sachbeschädigungen
    zu vermeiden. Die Zuschauer sollen mit Anstand behandelt werden
    und ihre Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt werden, d.h. das Fesseln mit Klebebändern
    und Kabelbindern, o.ä. ist verboten.
  • Das Durchlaufen von Musikgruppen bzw. das Herumspringen zwischen Musikern ist zu
    unterlassen.
  • Das Werfen von Konfetti ist untersagt. Sägemehl, Styropor, Reißwolf Abfälle (EDVPapierstreifen)
    und Stroh bzw. Heu sind ebenfalls verboten. Die durch das unsachgemäße
    Werfen von untersagten Stoffen entstehenden Kosten werden an die
    Verursacher weitergegeben! (Auszug aus den Genehmigungsauflagen zur Veranstaltung
    des Umzuges der Stadt Gaggenau).
  • Das Hinterlassen von Müll (Verpackungsmaterial etc.) ist zu unterlassen.
  • Am Umzug dürfen nur Fahrzeuge teilnehmen, für die eine ordnungsgemäße Haftpflichtversicherung
    besteht.
    Für Umzugsfahrzeuge sind die allgemein bekannten Bestimmungen für Brauchtumsveranstaltungen
    (Merkblatt über die Ausrüstung von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
    für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen)
    einzuhalten.
    Mit der Teilnahme am Umzug werden diese anerkannt, beachtet und eingehalten.
    Weiterhin ist folgendes einzuhalten:
    - während der Veranstaltung gilt nur Schrittgeschwindigkeit
    - durch Begleitpersonen (min. 2 Personen unmaskiert) oder technische Sicherheit
    muss gewährleistet sein, dass keine Personen zwischen Zugfahrzeug und Hänger geraten
    - an den Außenseiten dürfen keine scharfkantigen oder sonstigen gefährlichen Teile
    hervorstehen
    - für die äußere Sicherheit ist eine Seitenverkleidung notwendig, die etwa 20 cm über
    dem Boden endet und die Räder ggü. den Zuschauern sichert, diese muss kräftigem
    Druck standhalten.
    - die Verkleidung muss so konzipiert sein, dass der Fahrzeuglenker auch dicht vor dem
    Fahrzeug befindliche Personen (insbesondere Kinder) erkennen vermag.

Bei Auffälligkeiten führt die Polizei stichprobenartig Alkoholkontrollen durch.

  • Beim Abspielen von Musik durch teilnehmende Gruppen von Umzugswagen sowie
    Handwagen mit Musik ist durch diese selbst eine GEMA-Meldung durchzuführen.
    Der Veranstalter übernimmt keine GEMA-Kosten, die durch das Abspielen
    von Musik durch teilnehmende Gruppen entsteht.
  • Den Anweisungen der vereinseigenen Ordner ist Folge zu leisten. Gruppen, welche
    sich nicht an die Umzugsrichtlinien und die Anweisungen der Ordner halten, werden von
    dem Umzug ausgeschlossen.
  • Regressansprüche Dritter, die durch teilnehmende Gruppen verursacht werden, werden
    durch den Veranstalter direkt an die teilnehmende Gruppe weitergeleitet.
  • Sollten auf Wagen und Fahrzeugen brennbare Materialien vorhanden sein, ist ein
    geeigneter und ausreichend dimensionierter Feuerlöscher mitzuführen.
  • Weiterhin ist das Benutzen von Pyrotechnik, Schreckschusswaffen o.ä. sowie der
    Gebrauch von offenen/geschlossenen festen oder mobilen Feuerstätten verboten

Mit der Teilnahme am Umzug erkennen die Teilnehmer die Umzugsrichtlinien an. Jede
Gruppe ist für sich selbst verantwortlich!
Sollten Verfehlungen durch Umzugsteilnehmer bekannt werden, werden wir uns ein
Veranstaltungs- und Hausverbot gegen die auffällige Gruppe/Zunft vorbehalten und
dies auch auf unserer Internetseite veröffentlichen.

Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):


Auf Grund der Datenschutz-Grundverordnung zum Schutz personenbezogener Daten, weisen
wir darauf hin, dass jede Person, die an unserer Veranstaltung teilnimmt, automatisch
einwilligt, dass sie auf Fotos abgelichtet sein können, welche evtl. später auf verschiedenen
Medien (z.B.: Zeitung, Internet, …) veröffentlicht werden.
Weiterhin sind Fotos bei der Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar. Eine Weiterverwendung
dieser Fotos durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden.
Wir wünschen Euch allen eine schöne Fasent und ausgelassene Stunden bei unserem Umzug
in Bad Rotenfels!


Eure Domänenwaldgeister!

 

 (Merkblatt über die Ausrüstung von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen) 

Was ist zu beachten
beim Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen bei örtlichen
Brauchtumsveranstaltungen (Fasnet, Musik-, Heimat- und Gemeindefeste)? 

herunterladen

hier findet ihr weitere Bad Rotenfelser Fasentgruppen

      NV Logo V4 mit text jpg scaled